GEHÖR

Beim Menschen das Sinnesorgan Ohr in Kombination mit der Hörverarbeitung, auch der psychischen Verarbeitung.    (Psychoakustik) Es betrifft die Sinneswahrnehmung von Lebewesen, mit der Schall wahrgenommen werden kann (Auditive Wahrnehmung).

Als absolutes Gehör bezeichnet man die meist angeborene Fähigkeit eines Menschen, die Höhe eines beliebigen gehörten Tons zu bestimmen, d.h. ihn innerhalb eines Tonsystems exakt einzuordnen, ohne dabei einen Bezugston zu hören.

Die meisten Menschen können Tonhöhen nur relativ unterscheiden, das heißt ihnen vorgespielte Töne nach Tonhöhe ordnen, jedoch nicht die absolute Tonhöhe erkennen.