HÖRSAMKEIT
Hörsamkeit beschreibt die Wirkungen der akustischen Eigenschaften eines Raumes für akustische Darbietungen (Musik oder Sprache) am Ort des Hörenden. Bei der Arbeitsplatzeinrichtung ist dabei die Sprachverständlichkeit eine maßgebliche Größe. Das Urteil über die Hörsamkeit hängt dabei ab von verschiedenen Aspekten der Hörakustik und durchaus vom subjektiven Empfinden des Beurteilenden.
Hörsamkeit bezeichnet ein Gesamturteil das aus einzelnen Beobachtungen und Bewertungen zu Teilaspekten der Hörsamkeit gewonnen ist; sie beschreibt nicht die physikalischen Eigenschaften eines Raumes, sondern dessen hörpsychologischen Wirkungen
Die Hörsamkeit ist auch abhängig von den Eigenschaften der Schallquellen, z.B. Sprecher, Musikinstrument usw., und den Eigenschaften des erzeugten Schalls, etwa verschiedene Musikstile. Innerhalb eines Raumes ist die Hörsamkeit örtlich unterschiedlich. Hörsamkeit ist individuellen Schwankungen des Beurteilenden unterworfen, je nach Hörvermögen, psychische Einstellung, Erfahrungen usw. Ferner kann die Hörsamkeit durch mangelhafte bauakustische Eigenschaften eines Raumes und wegen anderen Lärmquellen innerhalb und außerhalb des Raumes/Gebäudes beeinträchtigt werden.
Die Hörsamkeit im Raum ist also eine stark schwankende Größe, trotzdem muss das Ziel für raumakustisch Verantwortliche eine gute und ausgewogene Hörsamkeit sein. Nach DIN 18041:2004 ist Hörsamkeit die Eignung eines Raumes für bestimmte Schalldarbietungen.
Eine gute Hörsamkeit für Sprachdarbietungen wird gewährleistet durch den Einsatz elektroakustischer Anlagen, mit guter Sprachverständlichkeit an allen Plätzen des Raums.